Energiethemen

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Kommunale Wärmeplanung

Zum 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft getreten.

Die Stadt Schwandorf (30.000 Einwohner) wird somit bis spätestens 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung durchführen müssen. Der aktuelle Status und grobe Zeitplan sind in folgender Übersichtsgrafik dargestellt.

Die Kombination des WPG und der Novelle des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) Ende 2023 bedeutete für die Gebäudeeigentümer und Betreiber von Heizungsanlagen viele weitere komplizierte Regelungen und Vorgaben.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Stadt Schwandorf wurden deshalb allgemeine Informationen zum Ablauf und den Inhalten der kommunalen Wärmeplanung sowie eine einfache und verständliche Zusammenfassung der relevanten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bereitstellt. Ebenfalls wurden die Regelungen des GEG und WPG für das städtische Fernwärmenetz, dass bereits heute zu 100 % aus unvermeidbarer Abwärme versorgt wird, eingeordnet und die in den kommenden Jahren geplanten Erweiterungen vorgestellt. Hintergründe zur Umsetzung und Initiierung von kleinen Wärmenetzen, die in Zukunft einen weiteren möglichen Bestandteil der Wärmeversorgung in Schwandorf darstellen könnten, wurden von der C.A.R.M.E.Nn e.V. vorgestellt.

I Die kostengünstige Einstiegsberatung
II Etwas konkreter – Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
III Förderung für die Umsetzung von Gebäudesanierung und Heizungstausch

(1) Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Webseiten kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.

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Inhalt I:
Energieberatungen vermittelt durch die Verbraucherberatungsstelle Schwandorf
Wertvolle Einstiegsberatung zur Gebäudedämmung und Sanierung, Heiztechnik und zum Energiesparen im Gegenwert von mehreren hundert Euro für aktuell lediglich 30 € Eigenanteil.
Termin vereinbaren bei der Verbraucherberatungsstelle der Stadt Schwandorf:

Beratungsstelle Schwandorf
Öffnungszeiten:
Dienstag             09:00 – 12.30 Uhr nur telefonisch oder per Mail
Donnerstag        09:00 – 12.30 Uhr Büro Schwandorf

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch: 09431 45-290, schriftlich: Verbraucher Service Bayern im KdFB e. V., Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf oder per Mail: schwandorf@verbraucherservice-bayern.de an uns.

Mehr Informationen unter: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/

Inhalt II:
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan für Ihr Wohngebäude
Hohe 80 % Förderung bis zu 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser oder bis zu 1.700 € für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten für eine vollwertige Energieberatung für ein Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan als Wegbereiter für die Inanspruchnahme weitere Fördermittel.

  1. Energieberater aussuchen unter www.energie-effizienz-experten.de
  2. Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude oder einfach durch den Energieberater mittels Vollmacht erstellen lassen.

Mehr Informationen unter: Energieberatung für Wohngebäude – Förderprogramme

Inhalt III:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte

  1. Förderung des Heizungstausches (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, Wärmenetzanschluss) bis zu 70 %
  2. Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung Gebäudehülle oder Erneuerung von Fenstern)
  3. Zinsverbilligte Ergänzungskredite der KfW

Mehr Informationen unter: Energieberatung für Wohngebäude – Förderprogramme

Förderkredite und Zuschüsse der KFW:

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Förderprodukte-für-Bestandsimmobilien.html

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/

EnergieMonitor

Hier wird die Energiewende sichtbar. Seit kurzem haben alle Interessierten die Möglichkeit einzusehen, wie und in welchem Maße die Stadt Schwandorf mit all ihren Ortsteilen die Energiewende umsetzt.

Visualisieren

Die Bayernwerk GmbH bereitet die Daten auf und visualisiert die örtlichen Stromverbräuche und die regionale Stromerzeugung in einem EnergieMonitor. Der EnergieMonitor macht damit die lokale Stromerzeugung und den Stromverbrauch für alle Bürger sichtbar.

Verstehen

Neben dem aktuellen Energieverbrauch wird im 15-Minuten-Takt dargestellt, wie viel Energie in Schwandorf aus regenerativen Energien gewonnen, wie viel aus dem Netz bezogen sowie in das Netz eingespeist wird.

Optimieren

Die dargestellten Informationen des EnergieMonitors erlauben, die erzielte Energieautarkie sowie den Grad der regenerativen Energieerzeugung kontinuierlich zu ermitteln. Die Informationen dienen als Grundlage, gezielte Maßnahmen zur Umsetzung der lokalen Energiewende abzuleiten und nachzuverfolgen.

EnergieMonitor Schwandorf

 

Produktinformationen „EnergieMonitor“ Bayernwerk GmbH

Windenergie

Entwicklung der Windenergie in Schwandorf

Durch landes- und bundespolitische Vorgaben zur Entwicklung der Windkraft, wie dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG), wurde ein Teil der Verantwortung zum Erreichen der bundesweiten Klimaschutzziele auch auf die Stadt Schwandorf übertragen.
Um die gesetzlich festgelegten Beiträge des Freistaats Bayern bis Ende 2027 1,1 % und bis Ende 2032 1,8 % der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie zu erreichen, wurden die Kommunen in Bayern durch die Regionalen Planungsverbände aufgefordert, die für die Windkraft geeigneten Flächen zu melden. Die Stadt Schwandorf meldete daraufhin zum Jahresanfang 2023 eine Fläche an der Gemeindegrenze zu Burglengenfeld an den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord, der dieses Gebiet seitdem auf Eignung prüft.
Um die Möglichkeiten der Stadt Schwandorf zur Nutzung und Beteiligung an der Windenergie zu ermitteln, wurden in einer Stadtratssitzung am 24.07.2023 die drei vorstelligen Projektierer in einer öffentlichen Sitzung aufgefordert, ihre Pläne zum Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet öffentlich auszuführen. Dabei sprach sich der Stadtrat mehrheitlich dafür aus, das Projekt mit der Wind 18 GmbH weiter voranzutreiben.
Die Wind 18 GmbH überzeugte insbesondere durch das Beteiligungsmodell mit Bürgerbeteiligung und einem gleichwertigen Mitspracherecht von Stadt und Bürgern, aber auch durch eine kompaktere Größe des Windparks verglichen mit den Mitbewerbern.
Der Windpark soll gemeindeübergreifend mit Burglengenfeld entwickelt werden, wobei auf dem Schwandorfer Gebiet acht Windenergieanlagen geplant sind. Umfangreiche natur- und artenschutzrechtliche Prüfungen sowie Untersuchungen im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung werden in den kommenden Jahren durchgeführt, um die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens zu prüfen.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger der Stadt Schwandorf an diesem geplanten Vorhaben, wurde am 28.02.2024 bei einer Bürgerversammlung das Projekt und die Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt. Die Präsentationen und beantworteten Bürgeranfragen sind im Folgenden einsehbar.

Niederschrift und Präsentationen der Bürgerversammlung Windenergie am 28.02.2024

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