Sie sind hier: Home » Standesamt
Standesamt
Wie kaum eine andere Institution begleitet einen das Standesamt das ganze Leben. Egal ob bei einer Geburt, bei einer Eheschließung oder im Falle eines Todes, man muss sich immer an sein zuständiges Standesamt wenden.
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens, kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten. Diese sind durchschnittlich:
- bei der Beurkundung einer Geburt ca. 6 Wochen
- bei der Beurkundung eines Sterbefalls ca. 3 – 5 Wochen
Das Standesamt kontaktiert in jedem Fall alle Beteiligten (Eltern, Bestatter, etc.). Wir bitten daher ausdrücklich von Rückfragen zum Verfahrensstand Abstand zu nehmen.
Für die Beurkundung der Personenstandsfälle erforderliche Unterlagen können Sie uns gerne per E-Mail (standesamt@schwandorf.de) oder per Fax (09431/45-330) zukommen lassen.
Unter folgendem Link können Sie die Onlineleistungen des Standesamtes Schwandorf abrufen: Online-Anträge – Standesamt
Was braucht man zum Heiraten?
Natürlich in erster Linie den richtigen Partner
– aber auch verschiedene Dokumente und Urkunden. Diese benötigt das Standesamt bei der Anmeldung zur Eheschließung. Dabei wird geprüft, ob dem Start ins gemeinsame Leben evtl. rechtliche Hindernisse entgegenstehen.
Welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall notwendig sind, sagen wir Ihnen gerne. Wir sind allerdings nur für Ihre Anmeldung zuständig, wenn Sie und/oder Ihr Partner in Schwandorf wohnen (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz). Bitte kommen Sie persönlich ins Standesamt Schwandorf (hierzu genügt die Vorsprache eines der beiden Verlobten!). Unsere Standesbeamtinnen und unsere Standesbeamten beraten Sie gerne ausführlich.
In jedem Fall ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig!
Wir freuen uns auf Sie und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg ins Eheglück!
Liebe Brautpaare, das Trauzimmer im Rathaus steht ab 1. Juni 2024 wieder zur Verfügung!
Für die Spitalkirche möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese nicht nur für Trauungen genutzt wird. Somit kann es sein, dass einzelne Tage entgegen der allgemeinen Trauzeiten nicht als Trautermine angeboten werden können.
Trauzimmer
Im Zentralgebäude, zweiter Stock, Zi.-Nr. 242.
Das Trauzimmer eignet sich für Gesellschaften bis zu 18 Personen.
Einige Parkplätze stehen direkt vor dem Rathaus zur Verfügung. Wir empfehlen aber, direkt das benachbarte Parkhaus „Rathaus“ anzufahren.
Spitalkirche
(bestehende Samstage siehe Liste und auf Anfrage)
Die ehemalige Spitalkirche finden Sie direkt neben dem Neuen Rathaus
In der Spitalkirche können bis zu 120 Personen an der Trauung teilnehmen.
Einige Parkplätze stehen neben der Spitalkirche auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz zur Verfügung. Wir empfehlen, das naheliegende Parkhaus „Rathaus“ anzufahren.
Türmerhaus
Das Türmerhaus schmiegt sich direkt an den Blasturm, das Schwandorfer Wahrzeichen.
Vor dem Anwesen reicht der Blick weit über Schwandorf und das Naabtal.
Das Türmerhaus eignet sich für Gesellschaften bis maximal 15 Personen. Eine Besichtigung der Räumlichkeiten ist empfehlenswert und jederzeit nach Vereinbarung möglich. Bitte fragen Sie hierzu im Standesamt nach.
Die Räumlichkeit bietet ein rustikales Ambiente. Für standesamtliche Trauungen steht das Türmerhaus jeden Mittwoch, Donnerstag und Freitag, während der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts Schwandorf zur Verfügung. Für das Brautauto steht ein Parkplatz direkt vor dem Türmerhaus zur Verfügung. Für die weiteren Hochzeitsgäste empfehlen wir als Parkmöglichkeit das benachbarte Parkhaus „Rathaus“ anzufahren.
„Trauhalla“, Hotel Grabinger in Büchelkühn
Die „Trauhalla“ des Hotels Grabinger, Büchelkühner Str. 11, 92421 Schwandorf wird an bestimmten Samstagen im Monat für standesamtliche Trauungen genutzt. Aus der nachfolgenden Liste ist ersichtlich, an welchen Samstagen eine standesamtliche Trauung im Hotel Grabinger, Büchelkühn, möglich ist. Die standesamtliche Trauung in der „Trauhalla“ ist nicht an eine anschließende Feier im Hotel Grabinger gebunden, so dass Jedem die Nutzung der Trauörtlichkeit ermöglicht wird. Die „Trauhalla“ kann für max. 130 Gäste bestuhlt werden.
Trauungen können zu folgenden Terminen vereinbart werden (jeweils halbstündlich)
Mittwoch und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
an den Trausamstagen von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Folgende Trausamstage und Sondertrautermine werden im Jahr 2024 angeboten:
| Spitalkirche | Hotel Grabinger, Büchlkühn |
| 20.04. | |
| 11.05. | |
| 25.05. | |
| 01.06. | |
| 29.06. | |
| 13.07. | |
| 27.07. | |
| 10.08. | |
| 31.08. | |
| 14.09. | |
| 28.09. | |
| 26.10. | |
| 30.11. | |
| 28.12. |
Kontakt
Telefon: 09431 45-163 / -164 / -332 / -337
Fax: 09431 45-330
E-Mail: standesamt@schwandorf.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 11:45 Uhr
und
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Vollmacht Anmeldung der Eheschließung